Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in Kraft. Unternehmen, die ihre Websites nicht barrierefrei gestalten, riskieren Abmahnungen, Bußgelder und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Doch Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie verbessert die Nutzererfahrung für alle und bringt handfeste Vorteile:
Das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, allen Menschen uneingeschränkten Zugang zu Online-Dienstleistungen zu ermöglichen.
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro sind von den Anforderungen ausgenommen – es sei denn, sie bringen Produkte in Verkehr.
Die technischen Vorgaben basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die vier Prinzipien festlegen:
Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Erfahrung von Menschen mit Behinderungen, sondern macht Websites für alle zugänglicher – auch für ältere Menschen, mobile Nutzer oder Personen mit temporären Einschränkungen (z. B. nach einer Verletzung).
1Analyse – Wir überprüfen Ihre Website auf Barrieren.
2Design & Umsetzung – Optimierung nach WCAG 2.1 oder eine barrierefreie Neugestaltung.
3Test & Feinschliff – Usability-Tests & Anpassungen.
4Wartung & Updates – Langfristige Sicherstellung der Barrierefreiheit.
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